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Satzungsinhalt
TopHighClub e.V.

Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen TopHighClub e.V..

2. Der Verein hat seinen Sitz in der Artlenburger Landstr. 54, 21365 Adendorf und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer VR 202179 eingetragen.

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Zweck des Vereins

1. Der nicht-gewerbliche, gemeinschaftliche Anbau von Cannabis und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an seine Mitglieder zum Eigenkonsum. 

2. Der Verein stellt die aktive Aufklärung und Prävention über die sichere und verantwortungsvolle Verwendung von Cannabis sicher, um Missbrauch und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Der Verein sieht hierfür interne Aufklärungs- und Präventionsschulungen vor.

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Mitgliedschaft

1. Die maximale Mitgliederanzahl des Vereins ist auf 500 beschränkt.

2. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt von 3 Monaten.

3. Anwärter für eine Vereinsmitgliedschaft müssen einen Nachweis zum derzeitigen Wohnort erbringen und ebenso nachweisen, dass sie über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland von mindestens 6 Monaten bis zum Beitrittsdatum verfügen.
Die Fortdauer der Mitgliedschaft ist an einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland geknüpft. Änderungen des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts hat das betroffene Mitglied dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Der Verein wird diese Information intern und unter Einhaltung der DSGVO-Grundsätze gesichert aufbewahren.

4. Das Mitglied muss volljährig (mindestens 21 Jahre alt) und vollumfänglich rechts- und handlungsfähig sein.

5. Das Mitglied muss den Verhaltenskodex und die Hausordnung des Vereins lesen, akzeptieren und unterschreiben.

 

Vereinsmittel

1.   Einnahmen erzielt der Verein durch:

a) Mitgliedsbeiträge

b) Veranstaltungserlöse

c) Verkauf von Fanartikeln

d) Verkauf von Samen oder Stecklingen an Vereinsmitglieder oder Nicht-Mitglieder

e) Spenden

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Verhaltenskodex der Mitglieder

1. Mitglieder unseres Vereins haben Rechte und Pflichten im Einklang und im Sinne der Vereinssatzung und der Vereinsführung.

2. Mitglieder verpflichten sich, aktiv zur Aufrechterhaltung des Ökosystems des Vereines und zur Förderung des Vereinszwecks beizutragen. 

3. Mitglieder haben ein Recht auf Nutzung des Vereins Inventars und -geländes und haben zu dessen ordnungsgemäßen Nutzung beizutragen.

4. Mitglieder haben eine Zahlungspflicht ihres Mitgliedsbeitrages gegenüber dem Verein (siehe §8 Ausschluss).

5. Mitglieder sind zur Registrierung ihrer Abnahmemenge in der Vereinsdatenbank verpflichtet.

6. Mitglieder dürfen unter keinen Umständen Cannabis des Vereins an Dritte oder Minderjährige weitergeben und unter keinen Umständen mit dem illegalen Handel von Cannabis in Verbindung stehen (siehe §8 Ausschluss).

7. Mitglieder sind dazu aufgefordert, ihren Cannabiskonsum in privaten Räumlichkeiten außerhalb der Vereinsräume zu tätigen und während des Cannabiskonsums mindestens einen Abstand von 100 Metern zum Vereinseingang einhalten. Mitglieder müssen durch den Verein über die Hausordnung des Vereins informiert werden, diese akzeptieren und unterschreiben. Die Hausordnung des Vereins ist der Gesundheits- und Schadensprävention, des friedlichen Miteinanders und dem Gemeinwohl gegenüber verpflichtet.

8. Mitglieder müssen sich gegenseitig mit Respekt, Wertschätzung und Rücksichtnahme behandeln und sind dem Gemeinwohl und der Einhaltung aller gesetzlichen ethischen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet (siehe §8 Ausschluss).

9. Im Falle eines Ernteausfalls oder mangelhafter Ernte haben die Mitglieder keinerlei Rechtsanspruch auf die Deckung ihres jeweiligen Bedarfs. Die dem Verein verfügbare Menge an Cannabis wird in diesem Fall proportional gerecht gemessen am jeweiligen Mitgliedsbeitrag (siehe Staffelung des Mitgliedsbeitrags § 9 Abs. 4) an die Mitglieder verteilt. Der Verein hat in diesem Falle dafür Sorge zu tragen, die Bedarfsdeckung der Mitglieder schnellstmöglich und im Interesse des Vereinszwecks durch seine Mittel wiederherzustellen.

10. Die Datenerfassung und -verwaltung der Mitglieder innerhalb des Vereines unterliegt den Rechtsbestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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Austritt und Beendigung der Mitgliedschaft

1. Der Austritt aus dem Verein ist zum Monatsende möglich. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen und dem Vorstand 4 Wochen (Kündigungsfrist) vor Ablauf des Monats zugehen, damit die Kündigung für den Folgemonat gültig wird.

2. Der Austritt ist erst möglich nach Ablauf des Mindestmitgliedschaftzeitraums von drei Monaten.

3. Ausgetretene Mitglieder haben keine Ansprüche auf Anteile am Vereinsvermögen oder der Verein Produktion.

4. Die Mitgliedschaft endet bei Personen mit deren Tod, Austritt oder Ausschluss, wenn das Mitglied 3 aufeinanderfolgende Monate keinen Beitrag trotz Mahnung gezahlt hat.

5. Ein Mitglied, das vorsätzlich oder grob fahrlässig den Interessen des Vereins zuwider handelt und/oder seinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, kann ausgeschlossen werden.

6. Ein entsprechende Schwere des Vergehens, die zu unmittelbarem Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein führt, liegt u.a. dann vor, wenn das Vereinsmitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Landes zuwiderhandelt; gegen das geltende Konsum Cannabis Gesetz (KCanG) verstößt; mit illegalem Handel von Cannabis nachweislich in Verbindung steht oder eine Gefährdung für das Gemeinwohl gemäß geltender ethischer Rechtsbestimmungen des Landes darstellt.

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Mitgliedsbeiträge

1. Es ist ein monatlicher Beitrag zu leisten, um die Vereinskosten zu decken.

2. In dem Verein ist eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge, jeweils angepasst an den Verbrauch Voranschlag der jeweiligen Mitglieder vorgesehen. 

Kontakt

Gerne beantworten wir Eure Fragen rund um den TopHighClub e.V.

Artlenburger Landstr. 54

21365 Adendorf

E-Mail. info@thc-ev.de

Telefon. +49 (0) 152 08502131

Danke für die Nachricht!

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